Herzlich Willkommen beim

BETRIEBSRAT der NL Betrieb Hannover



Die Postbetriebsräte: AKTIV & ZUVERLÄSSIG

Zuständigkeit

Wir sind zuständig für alle Betriebsstätten der Deutschen Post AG, NL Betrieb Hannover. Wir betreuen die ZSPn und ZBn zwischen Warmsen im Westen, Alfeld im Süden, Lüchow im Osten und Schwarmstedt im Norden. Mittendrin befinden sich unser Paketzentrum in Hannover-Anderten, unsere beiden Briefzentren in Celle und Pattensen sowie die Verwaltung in Pattensen.

Zusammensetzung

Der Betriebsrat setzt  sich zusammen aus 33 gewerkschaftlich organisierten Frauen und Männer, davon sind 30 Mitglieder bei ver.di und 3 Person sind in der DPVKOM organisiert. Die Beamtinnen und Beamten bilden eine eigene Gruppe innerhalb des Betriebsrates. Dieses ist eine Besonderheit in den Betrieben der Deutschen Post AG und gesetzlich geregelt. Von den 33 Betriebsratsmitgliedern gehören 4 der Gruppe der Beamtinnen und Beamten an.   

Amtszeit 

Die Amtszeit des Betriebsrates beträgt 4 Jahre. Die nächsten Wahlen zum Betriebsrat finden im 2. Quartal 2026 statt.

 Unsere Aufgaben

Wir vertreten  die ca. 5200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Niederlassung in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten. Dazu zählen z. B.  Fragen zur Ordnung im Betrieb, Lage der Arbeitszeit, Aufstellung von Urlaubsgrundsätzen, Leistungs- und Verhaltenskontrollen durch technische Einrichtungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz. Zu unseren Aufgaben gehört auch, durch Betriebsvereinbarungen die konkreten Arbeitsbedingungen zu regeln und die Einhaltung von Tarifverträgen, Gesetzen und Betriebsvereinbarungen durch den Arbeitgeber zu überwachen. 

Wir beraten unsere Beschäftigten bei Fragen zu Altersteilzeit, Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts, Arbeitszeiten, Arbeitszeitkonten, Dienstplänen, Eingruppierungen, Entlastungszeit, Fortbildung, Gesundheitsförderung, Kündigung, Mobbing, Schwangerschaft und Mutterschutz, Schwerbehinderung, Sonderurlaub, Suchterkrankungen, Tarifverträgen, Teilzeitarbeit, Um- und  Versetzungen und vieles mehr.  

Tarifverträge

Für die Beschäftigten der Deutschen Post AG sind die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen in einer Vielzahl von Tarifverträgen (Haustarifverträge) geregelt.
 
Insbesondere im Mantel- und im Entgelttarifvertrag sind die grundlegenden Arbeitsbedingungen festgelegt. Darüber hinaus gibt es aber auch Einzeltarifverträge, die zum Beispiel 
  • den Schutz vor betriebsbedingten Änderungs- und Beendigungskündigungen, 
  • den Schutz vor unzumutbaren Auswirkungen von Rationalisierungsmaßnahmen, 
  • eine durch Tarifvertrag abgesicherte Betriebsrente ohne Eigenbeteiligung der Beschäftigten oder 
  • die Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 
zum Inhalt haben. Wir Betriebsräte stehen für Auskünfte zu den Tarifverträgen gerne zur Verfügung.