Streiks bei der Deutschen Post AG
Aktuell laufen bei der Deutschen Post AG Warnstreikmaßnahmen. Hierzu aufgerufen hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, da auch bei der zweiten Verhandlungsrunde kein Tarifangebot vom Arbeitgeber auf den Tisch gelegt wurde.
Auch der Betriebsrat hält eine deutliche Erhöhung der Einkommen der Postbeschäftigten sowie mehr Urlaubstage als Ausgleich für die extreme Arbeitsbelastung für dringend erforderlich. Wir solidarisieren uns mit den streikenden Kolleginnen und Kollegen.
Eine besondere Rolle bei Tarifauseinandersetzungen spielen die Beamtinnen und Beamten der Deutschen Post AG.
Werden bei der Deutschen Post AG die Tarifbeschäftigten von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zum Streik aufgerufen, so gilt nach der aktuellen Rechtsprechung für die beamteten Kräfte ein Streikverbot. Bei einer Teilnahme an einem Streik während der Dienstzeit muss ein Beamter demnach mit Disziplinarmaßnahmen durch den Dienstherrn rechnen.
Außerhalb der Dienstzeit ist die Teilnahme an einem Streik und auch die Übernahme von gewerkschaftlichen Funktionen wie zum Beispiel der Einsatz als Streikhelfer erlaubt und grundgesetzlich geschützt (Art. 9 Abs. 3 Koalitionsfreiheit).
Der Einsatz von Beamten als Streikbrecher ist verfassungswidrig - das hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss (AZ: 1 BvR 1213/85) abschließend entschieden. Nähere Infos findet Ihr hier, sowie einen entsprechenden Vordruck hier.
Auf jedem Fall sollte der Beamte den Betriebsrat über die Weisung, Streikbrecherarbeit zu verrichten, sofort informieren.