Mit dem Tarifabschluss 2018 haben ver.di und Deutsche Post AG erstmals die Möglichkeit einer Entlastungszeit geschaffen. Damit ist es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möglich, anstelle der Tariferhöhung Entlastungszeit zu beanspruchen.
Wie das genau funktioniert und welche Entlastungszeitmodelle den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Verfügung stehen, könnt ihr dem Plakat unten entnehmen.
Eine vergleichbar wirkende Regelungen für die Beamtinnen und Beamten der Deutschen Post AG gibt es leider nicht. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, der aber keine Sonderregelung für die Post auf den Weg bringen will.