Regressforderungen verhindern

Regressforderungen verhindern!

  • Ruhe bewahren - begib Dich aus der Gefahrenzone und leiste dann Hilfe.
  • Den Schaden zu fotografieren hilft später Deinem Gedächtnis, sich zu erinnern.
  • Du bist nur dazu verpflichtet gegenüber dem Arbeitgeber anzugeben, was - wann - wo passiert ist. Wir raten Dir dringend, zum wie  zunächst keine Angaben zu machen.
  • Zu Hause kannst Du Dir dann zum Schaden und wie es passiert ist Notizen machen.
  • Dann redest Du erst mit Deinem Betriebsrat und erst danach machst Du gegebenenfalls weitere Angaben gegenüber dem Chef.


Im Tarifvertrag ist die Haftung des Arbeitnehmers geregelt. Du haftest nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Was grobe Fahrlässigkeit ist, entscheidet im Streitfall nie der Arbeitgeber, sondern ein Arbeitsgericht. Ist Deinem Arbeitgeber aus grober Fahrlässigkeit durch Dich ein Schaden entstanden, so haftest Du mit höchstens drei Bruttomonatsentgelten. Die Post muss Dir auch eine angemessene Ratenzahlung einräumen.

Gut zu wissen: Im Schadensfall erhalten ver.di- Mitglieder, die auch der GUV/FAKULTA angehören, eine Unterstützungsleistung. Frag Deinen Betriebsrat nach den kompletten Leistungen der GUV/FAKULTA oder informiere Dich unter https://www.guv-fakulta.de



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