Im Tarifvertrag ist die Haftung des Arbeitnehmers geregelt. Du haftest nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Was grobe Fahrlässigkeit ist, entscheidet im Streitfall nie der Arbeitgeber, sondern ein Arbeitsgericht. Ist Deinem Arbeitgeber aus grober Fahrlässigkeit durch Dich ein Schaden entstanden, so haftest Du mit höchstens drei Bruttomonatsentgelten. Die Post muss Dir auch eine angemessene Ratenzahlung einräumen.
Gut zu wissen: Im Schadensfall erhalten ver.di- Mitglieder, die auch der GUV/FAKULTA angehören, eine Unterstützungsleistung. Frag Deinen Betriebsrat nach den kompletten Leistungen der GUV/FAKULTA oder informiere Dich unter https://www.guv-fakulta.de