Holger Benien - Tanja Thiemer - Frank Quante (v.li.)

Wir sind die Vorsitzenden und stehen ein für eine offene Diskussion und Meinungsfindung

 im Betriebsrat und Transparenz gegenüber allen Beschäftigten.

Arbeitszeit

Wir sind für Arbeitszeitgerechtigkeit. Das bedeutet konkret, dass für jede/n Beschäftigte/n eine klare Abgrenzung zwischen Arbeitszeit und Freizeit erlebbar sein muss. Gleichzeitig muss zuverlässig und konkret festgelegt sein, welche Tage dienstfrei sind und zu welchen Zeiten an dienstplanmäßigen Arbeitstagen gearbeitet werden muss. Was für viele Menschen in Deutschland eine Selbstverständlichkeit ist, galt viele Jahre lang nicht für alle Beschäftigten der Deutschen Post.

Brief- und Paketzustellung: Mit der heute geltenden Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit in der Zustellung haben wir sowohl für Regelzusteller als auch für Vertreter durchgesetzt, dass vom individuellen Dienstplan nur in sehr eng gesetzten Grenzen abgewichen werden darf. 

Brief- und Paketzentrum: In den stationären Bearbeitungen haben wir seit vielen Jahren eine tarifvertragliche Regelung, die Mehr- bzw. Minderleistungen reguliert und begrenzt. Dadurch wird dem Bestreben des Arbeitgebers entgegengewirkt, Teilzeitarbeitsverhältnisse mit immer geringerer Wochenarbeitszeit einzugehen.

Verwaltung: Die Rechtsprechung des EuGH zur konkreten Erfassung der gesamten Arbeitszeit muss noch in deutsches Arbeitszeitrecht umgesetzt werden. Wir halten es sowohl für zeitgemäß als auch für gerecht, in diesem Zusammenhang eine Gleitzeitregelung mit einer IT-gestützten Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeit einzuführen. 

Fahrdienst: Die Arbeitszeit unserer Fahrerinnen und Fahrer ist in Dienstplänen festgelegt. Durch die Besonderheiten unseres Betriebes ist Schichtdienst in dieser Abteilung notwendig. Daher ist es besonders wichtig, dass bei unvorhersehbaren Ereignissen der Zwang zur Mehrarbeit stark eingeschränkt ist. Bei vorhersehbarer Mehrarbeit ist hingegen immer die Zustimmung des einzelnen Beschäftigten erforderlich. 

Besetzung von Arbeitsposten

Wir wollen, dass freie Arbeitsposten in einem transparenten Ausschreibungs-, Bewerbungs- und Besetzungsverfahren in unserer Niederlassung vergeben werden. Grundlage hierfür ist eine Gesamtbetriebsvereinbarung.

Ausschreibungen: Wir wollen, dass jede Kollegin und jeder Kollege die Chance hat, sich auf freie Arbeitsposten in unserer Niederlassung zu bewerben. Dazu ist es natürlich notwendig, dass diese Arbeitsposten intern ausgeschrieben werden. 

Interessenbekundung: Einige Beschäftigte in der Produktion haben den Wunsch, sich innerhalb unserer Niederlassung zu verändern. Sie interessieren sich für einen wohnortnäheren Arbeitsplatz oder möchten in Zukunft eine andere Tätigkeit ausüben. Deshalb haben wir mit der Niederlassungsleitung vereinbart, dass geeignete Beschäftigte vorrangig auf nicht besetzte Arbeitsposten versetzt werden, wenn sie zuvor ihr Interesse bei der Personalabteilung bekundet haben.

Versetzung in eine andere Niederlassung: Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich die private Lebenssituation ändert und damit ein Arbeitsplatzwechsel in einem anderen Teil Deutschlands erforderlich wird. In einer Gesamtbetriebsvereinbarung sind der Anspruch auf und das Verfahren zu Versetzungen zwischen den Niederlassungen konkret geregelt.

Schutzregelungen

Wir stehen dafür ein, dass abgeschlossene Regelungen auch eingehalten werden - vom Arbeitgeber und von den Beschäftigten. Was wie eine Selbstverständlichkeit klingt, entspricht aber nicht immer der betrieblichen Wirklichkeit. Für die Beschäftigten der Deutschen Post AG regeln viele Bestimmungen die konkrete Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen. Unsere Aufgabe ist es, über die zum Wohle und zum Schutz der Beschäftigten geltenden Gesetze, Vereinbarungen und Regeln zu informieren und deren Einhaltung zu überwachen.

Tarifverträge: Für die Deutschen Post AG sind die grundlegenden Bedingungen rund um das Arbeitsverhältnis im Manteltarifvertrag (MTV) geregelt. Der Entgelttarifvertrag (ETV) regelt alle Fragen zur Eingruppierung, zu Gruppenstufen, zu den Entgelt-tabellen sowie zu Sonderzahlungen. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Sondertarifverträgen, beispielsweise zu altersgerechtem Arbeiten, zur betrieblichen Altersvorsorge, zum Rationalisierungs-schutz oder zum Schutz vor betriebsbedingten Änderungs- oder Beendigungskündigungen.

Beamtenrechtliche Bestimmungen: Für die Postbeamtinnen und Postbeamten gelten zwar grundsätzlich die beamtenrechtlichen Bestimmungen für Bundesbeamte, allerdings gibt es aber auch Spezialregelungen für die Postnachfolgeunternehmen. Als Beispiel sei hier die Postarbeitszeitverordnung genannt, in der die Wochenarbeitszeit auf 38,5 Stunden begrenzt wird. Im Gegenzug dazu weicht aber auch die Besoldung der Postbeamtinnen und -beamten von der Besoldung der Bundesbeamten ab.

Betriebsvereinbarung: Darin ist die konkrete Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen sowie die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers, der Beschäftigten und des Betriebsrates festgelegt.   

Wissen ist Macht!

Wir beraten über Rechte und Pflichten im Arbeits- bzw. Dienstverhältnis und informieren über die einschlägigen tarifvertraglichen, beamtenrechtlichen und betrieblich vereinbarten Regelungen.  Die Arbeitsbedingungen können wir zwar nicht im Alleingang ändern, wir nutzen aber alle betriebsverfassungsrechtlichen Möglichkeiten zur Einflussnahme.

Die freigestellten Betriebsräte nehmen an den gemeinsamen Besprechungen des Arbeitgebers mit den Beschäftigten in den einzelnen Abteilungen und Betriebsstätten teil. Eure/Ihre Meinung ist wesentliche Grundlage für unsere Entscheidungen und Beschlussfassungen im Betriebsrat. Darüber hinaus beraten wir jede/n einzelne/n Beschäftigte/n individuell und begleiten ihn/sie bei Personalgesprächen oder im betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM).